Von Gottes Genaden, Wir Maximilian Emmanuel, in Ob: vnd Nidern Bayrn, auch der Obern Pfaltz Hertzog, Pfaltz-Graf bey Rhein, deß Heil. Römis. Reichs Ertz-Truckseß, vnd Churfürst, Land-Graf zu Leuchtenberg, [et]c. [et]c. Entbieten allen vnd jeden Unsern Hof-Raths-Præsidenten, Vicethumben, Haupt-Leuthen, Renntmaistern, Pflegern, vnd deren Verwaltern, Richtern, Castnern, vnd allen Unsern Beambten, wie nitweniger denen von Unserer Lieb: vnd Getreuen Landschafft von allen Ständen hiemit, vnd geben zuvernemmen, daß man sich zwar gäntzlichen versehen hätte, es werde zu Folg der in Anno 1691. dann vorhin, von Unserm Anherrn, vnd Herrn Vattern Maximilian, vnd Ferdinando Maria, beeder Churfurstl. Durchl. [et]c. Höchstseeligisten Angedenckens, zu verschaydentlichmahlen, so ernstlich außgefertigten Generalien, vnd beschehenen Verbott (deren sich keiner mehr, was Stands der auch seyn möge, vnd zwar bey Verliehrung seiner habenden Präu-Gerechtigkeit, vnderstehen solle, ainiges Bier auff die weisse Art, vnd obere Gür zu seiner Nothturfft zu präuen, vil weniger zu verleithgeben, oder ihre habende Tafern damit zubeschlagen, sonderen sich dessen gäntzlich enthalten) kein widriges erfolgt seyn, vngeacht dessen aber, bezaigt sich auß denen seythero vilfältig-eingelangten Berichten so vil, daß zu grossen Nachtheil Unserer weissen Präuhäuser, dises Bierpräuen, auff die weisse Art, vnd obere Gür annoch vnd gleichsamb vngescheuchter Dingen fortgesetzt werde

Von Gottes Genaden, Wir Maximilian Emmanuel, in Ob: vnd Nidern Bayrn, auch der Obern Pfaltz Hertzog, Pfaltz-Graf bey Rhein, deß Heil. Römis. Reichs Ertz-Truckseß, vnd Churfürst, Land-Graf zu Leuchtenberg, [et]c. [et]c. Entbieten allen vnd jeden Unsern Hof-Raths-Præsidenten, Vicethumben, Haupt-Leuthen, Renntmaistern, Pflegern, vnd deren Verwaltern, Richtern, Castnern, vnd allen Unsern Beambten, wie nitweniger denen von Unserer Lieb: vnd Getreuen Landschafft von allen Ständen hiemit, vnd geben zuvernemmen, daß man sich zwar gäntzlichen versehen hätte, es werde zu Folg der in Anno 1691. dann vorhin, von Unserm Anherrn, vnd Herrn Vattern Maximilian, vnd Ferdinando Maria, beeder Churfurstl. Durchl. [et]c. Höchstseeligisten Angedenckens, zu verschaydentlichmahlen, so ernstlich außgefertigten Generalien, vnd beschehenen Verbott (deren sich keiner mehr, was Stands der auch seyn möge, vnd zwar bey Verliehrung seiner habenden Präu-Gerechtigkeit, vnderstehen solle, ainiges Bier auff die weisse Art, vnd obere Gür zu seiner Nothturfft zu präuen, vil weniger zu verleithgeben, oder ihre habende Tafern damit zubeschlagen, sonderen sich dessen gäntzlich enthalten) kein widriges erfolgt seyn, vngeacht dessen aber, bezaigt sich auß denen seythero vilfältig-eingelangten Berichten so vil, daß zu grossen Nachtheil Unserer weissen Präuhäuser, dises Bierpräuen, auff die weisse Art, vnd obere Gür annoch vnd gleichsamb vngescheuchter Dingen fortgesetzt werde
Author: Bayern
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Total Pages: 3
Release: 1715
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