Von Gottes Genaden, Wir Maximilian Emmanuel, in Ob: vnd Nidern Bayrn, auch der Obern Pfaltz Hertzog, Pfaltz-Graf bey Rhein, deß Heil. Römis. Reichs Ertz-Truckseß, vnd Churfürst, Land-Graf zu Leuchtenberg, [et]c. [et]c. Entbieten allen vnd jeden Unsern Hof-Raths-Præsidenten, Vicethumben, Haupt-Leuthen, Renntmaistern, Pflegern, vnd deren Verwaltern, Richtern, Castnern, vnd allen Unsern Beambten, wie nitweniger denen von Unserer Lieb: vnd Getreuen Landschafft von allen Ständen hiemit, vnd geben zuvernemmen, daß man sich zwar gäntzlichen versehen hätte, es werde zu Folg der in Anno 1691. dann vorhin, von Unserm Anherrn, vnd Herrn Vattern Maximilian, vnd Ferdinando Maria, beeder Churfurstl. Durchl. [et]c. Höchstseeligisten Angedenckens, zu verschaydentlichmahlen, so ernstlich außgefertigten Generalien, vnd beschehenen Verbott (deren sich keiner mehr, was Stands der auch seyn möge, vnd zwar bey Verliehrung seiner habenden Präu-Gerechtigkeit, vnderstehen solle, ainiges Bier auff die weisse Art, vnd obere Gür zu seiner Nothturfft zu präuen, vil weniger zu verleithgeben, oder ihre habende Tafern damit zubeschlagen, sonderen sich dessen gäntzlich enthalten) kein widriges erfolgt seyn, vngeacht dessen aber, bezaigt sich auß denen seythero vilfältig-eingelangten Berichten so vil, daß zu grossen Nachtheil Unserer weissen Präuhäuser, dises Bierpräuen, auff die weisse Art, vnd obere Gür annoch vnd gleichsamb vngescheuchter Dingen fortgesetzt werde

Von Gottes Genaden, Wir Maximilian Emmanuel, in Ob: vnd Nidern Bayrn, auch der Obern Pfaltz Hertzog, Pfaltz-Graf bey Rhein, deß Heil. Römis. Reichs Ertz-Truckseß, vnd Churfürst, Land-Graf zu Leuchtenberg, [et]c. [et]c. Entbieten allen vnd jeden Unsern Hof-Raths-Præsidenten, Vicethumben, Haupt-Leuthen, Renntmaistern, Pflegern, vnd deren Verwaltern, Richtern, Castnern, vnd allen Unsern Beambten, wie nitweniger denen von Unserer Lieb: vnd Getreuen Landschafft von allen Ständen hiemit, vnd geben zuvernemmen, daß man sich zwar gäntzlichen versehen hätte, es werde zu Folg der in Anno 1691. dann vorhin, von Unserm Anherrn, vnd Herrn Vattern Maximilian, vnd Ferdinando Maria, beeder Churfurstl. Durchl. [et]c. Höchstseeligisten Angedenckens, zu verschaydentlichmahlen, so ernstlich außgefertigten Generalien, vnd beschehenen Verbott (deren sich keiner mehr, was Stands der auch seyn möge, vnd zwar bey Verliehrung seiner habenden Präu-Gerechtigkeit, vnderstehen solle, ainiges Bier auff die weisse Art, vnd obere Gür zu seiner Nothturfft zu präuen, vil weniger zu verleithgeben, oder ihre habende Tafern damit zubeschlagen, sonderen sich dessen gäntzlich enthalten) kein widriges erfolgt seyn, vngeacht dessen aber, bezaigt sich auß denen seythero vilfältig-eingelangten Berichten so vil, daß zu grossen Nachtheil Unserer weissen Präuhäuser, dises Bierpräuen, auff die weisse Art, vnd obere Gür annoch vnd gleichsamb vngescheuchter Dingen fortgesetzt werde
Author: Bayern
Publisher:
Total Pages: 3
Release: 1715
Genre:
ISBN:

Von Gottes Gnaden Wir Maximilian Emanuel, in Ober- und Nidern Bayrn, auch der Obern Pfaltz Hertzog, Pfaltzgraf bey Rhein, deß Heil: Röm: Reichs Ertz-Truckses, und Churfürst, Landgraf zu Leichtenberg. Entbiethen allen und jeden Unsern Hof-Raths Præsidenten, Vicedomen, Rentmaistern, Pflegern, Richtern, und deren Verwaltern, wie auch Castnern, Mauttnern, und all anderen unseren Beambten, wie nit weniger denen von unserer lieben und getreuen Landtschafft, und allen Ständten, auch ins gemein all unseren Underthanen, dann denen jenigen, so anderer Orthen seßhafft, aber in unseren Landen Rent, Gült, und Einkonfften haben, unseren Gruß und Gnad zuvor, und geben denenselben hiemit zuvernemmen. Obwohlen gedacht unsere liebe und getreue Landschafft mit unserem guten Vorwissen, Willen und Einverstehen, mittels eines allbereit unterm 11. Januarii nechsthin in Truck gegebnen Steur-Außschreibens umbständig vorgestellt, auß was für beweglich- und trifftigen Ursachen die hoche Nothdurfft erfordere, eine gantze Extraordinari-Steur einzuheischen ... So haben Wir nichts destoweniger zum Uberfluß, und umb allen Zweifel ... auß dem Weeg zuraumen, vor gut angesehen, vorbemelt Landschafftliches Außschreiben hiehero allerdings zuwiderholen, und zu Bestreitung der uns obligenden unentpörlichen Außgaben, in allen vier Rentämptern diser unserer Chur-Bayrischen Landen eine gantze Extraordinari-Steur selbsten hiemit außschreiben zulassen

Von Gottes Gnaden Wir Maximilian Emanuel, in Ober- und Nidern Bayrn, auch der Obern Pfaltz Hertzog, Pfaltzgraf bey Rhein, deß Heil: Röm: Reichs Ertz-Truckses, und Churfürst, Landgraf zu Leichtenberg. Entbiethen allen und jeden Unsern Hof-Raths Præsidenten, Vicedomen, Rentmaistern, Pflegern, Richtern, und deren Verwaltern, wie auch Castnern, Mauttnern, und all anderen unseren Beambten, wie nit weniger denen von unserer lieben und getreuen Landtschafft, und allen Ständten, auch ins gemein all unseren Underthanen, dann denen jenigen, so anderer Orthen seßhafft, aber in unseren Landen Rent, Gült, und Einkonfften haben, unseren Gruß und Gnad zuvor, und geben denenselben hiemit zuvernemmen. Obwohlen gedacht unsere liebe und getreue Landschafft mit unserem guten Vorwissen, Willen und Einverstehen, mittels eines allbereit unterm 11. Januarii nechsthin in Truck gegebnen Steur-Außschreibens umbständig vorgestellt, auß was für beweglich- und trifftigen Ursachen die hoche Nothdurfft erfordere, eine gantze Extraordinari-Steur einzuheischen ... So haben Wir nichts destoweniger zum Uberfluß, und umb allen Zweifel ... auß dem Weeg zuraumen, vor gut angesehen, vorbemelt Landschafftliches Außschreiben hiehero allerdings zuwiderholen, und zu Bestreitung der uns obligenden unentpörlichen Außgaben, in allen vier Rentämptern diser unserer Chur-Bayrischen Landen eine gantze Extraordinari-Steur selbsten hiemit außschreiben zulassen
Author: Bayern
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Total Pages: 6
Release: 1715
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